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   SG Hannover, 08.12.2010 - S 44 KR 474/08   

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SG Hannover, 08.12.2010 - S 44 KR 474/08 (https://dejure.org/2010,117095)
SG Hannover, Entscheidung vom 08.12.2010 - S 44 KR 474/08 (https://dejure.org/2010,117095)
SG Hannover, Entscheidung vom 08. Dezember 2010 - S 44 KR 474/08 (https://dejure.org/2010,117095)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 28.02.2007 - B 3 KR 17/06 R

    Krankenversicherung - Krankenhausbehandlung - Abgrenzung ambulanter,

    Auszug aus SG Hannover, 08.12.2010 - S 44 KR 474/08
    Etwas an-deres gilt im Falle der Verlegung, wenn der Patient aus den stationären Behandlungsab-läufen und der Gesamtverantwortung des abgebenden Krankenhauses ausscheidet und in die stationären Abläufe des aufnehmenden Krankenhauses durch Behandlung, Unter-bringung und Verpflegung integriert wird (Bundessozialgericht, Urteil vom 28.02.2007 - B 3 KR 17/06 -).

    Die Versi-cherte wurde darüber hinaus nicht in die Infrastruktur des Krankenhauses eingegliedert (vgl. zur Abgrenzung ambulanter, teilstationärer und vollstationärer Krankenhausbehand-lung, Bundessozialgericht, Urteil vom 28.02.2007 - B 3 KR 17/06 R -).

  • BSG, 22.07.2004 - B 3 KR 21/03 R

    Krankenversicherung - Krankenhausbehandlung - Vergütung - Arzneimittelversuch -

    Auszug aus SG Hannover, 08.12.2010 - S 44 KR 474/08
    Allgemein anerkannt ist jedoch, dass Leistungen zum Zwe-cke der Erfüllung einer Verbindlichkeit, die in Wirklichkeit nicht besteht, grundsätzlich zu-rückgefordert werden können (BSGE 93, 137 m. w. N.).
  • BSG, 21.11.1991 - 3 RK 32/89

    Zulässigkeit der Klage einer Krankenkasse gegen einen Krankenhausträger auf

    Auszug aus SG Hannover, 08.12.2010 - S 44 KR 474/08
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundessozialgerichts entsteht die Zahlungsverpflichtung einer gesetzlichen Krankenkasse unabhängig von einer Kostenzu-sage unmittelbar mit der Inanspruchnahme der Leistung durch den bei ihr versicherten Patienten (Bundessozialgericht, Urteil vom 21.11.1991 - 3 RK 32/89 -, BSGE 70, 20, 22 = SozR 3-2500 § 39 Nr. 1 -).
  • SG Hannover, 20.05.2010 - S 10 KR 175/09

    Zahlungsverpflichtung einer gesetzlichen Krankenkasse unabhängig von einer

    Auszug aus SG Hannover, 08.12.2010 - S 44 KR 474/08
    Über Übernachtungs- und Verpflegungsleistungen hinaus bedarf es hierzu eines eigenständigen Konzeptes für eine selbständige Behandlung der Versicherten, die an die vorangegangene abgeschlossene Behandlung anknüpft (vgl. Sozialgericht Hannover, Urteil vom 20.05.2010 - S 10 KR 175/09 -).
  • BSG, 30.06.2009 - B 1 KR 24/08 R

    Krankenhaus - Vergütung im Fallpauschalensystem nur für erforderliche stationäre

    Auszug aus SG Hannover, 08.12.2010 - S 44 KR 474/08
    Es bedarf mithin weder eines Vorverfahrens noch der Einhaltung einer Klagefrist (Bun-dessozialgericht, Urteil vom 30.06.2009 - B 1 KR 24/08 R -).
  • BSG, 21.02.2002 - B 3 KR 4/01 R

    Krankenhaus - Fallpauschale - Herzoperation - arbeitsteilige Behandlung durch

    Auszug aus SG Hannover, 08.12.2010 - S 44 KR 474/08
    Aus diesem Grund kann ein Vergütungsanspruch des Dritten nur gegen das Krankenhaus und nicht gegen den Versicherten oder dessen Kostenträger entstehen (vgl. BSG SozR 3-2500 § 60 Nr. 6 S. 36).
  • LSG Saarland, 22.08.2012 - L 2 KR 118/09

    Krankenversicherung - Krankenhaus - Übertragung der Gesamtverantwortung vom

    Verbringt der Patient dabei einen Tag und eine Nacht im Krankenhaus, handelt es sich um eine stationäre Behandlung, weil damit die vollständige Eingliederung des Patienten in den Krankenhausbetrieb augenfällig ist (BSG, aaO Rdnrn. 16, 18; anderer Auffassung offenbar SG Hannover, wonach es über Übernachtungs- und Verpflegungsleistungen hinaus eines eigenständigen Konzeptes für eine selbstständige Behandlung des Versicherten, die an die vorangegangene, abgeschlossene Behandlung anknüpfe, bedürfe - Urteil vom 08.12.2010 - S 44 KR 474/08 - Seite 6; Hessisches LSG, Urteil vom 09.09.2011 - L 8 KR 65/10 - Seite 10).

    Ob die von der Klägerin durchgeführte Koronarangiographie überhaupt eine Leistung eines Dritten im Sinne des § 2 Abs. 2 S. 2 Nr. 2 KHEntG sein kann, lässt der Senat offen (verneinend OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 28.09.2004 - 7 A 20151/04.OVG Seite 15 [von den Beteiligten in dem durch Anerkenntnis erledigten Verfahren L 4 KN 24/01 KR des LSG für das Saarland vorgelegt] mit der Begründung, es handele sich bei der Linksherzkatheter-Untersuchung um einen invasiven Eingriff, der hinsichtlich der medizinischen und pflegerischen Vorkehrungen nicht mit sonstigen diagnostischen Verfahren im Labor- und Röntgenbereich verglichen werden könne; anderer Auffassung Hessisches LSG, a.a.O.; SG Hannover, Urteile vom 20.05.2010 - S 10 KR 175/09 - und vom 08.12.2010 - S 44 KR 474/08 [von der Beklagten im Verfahren L 2 KR 45/09 des erkennenden Senats mit derselben Problematik vorgelegt]).

  • LSG Saarland, 18.01.2012 - L 2 KR 45/09

    Krankenversicherung - Vergütung einer Krankenhausbehandlung - vom Krankenhaus

    Verbringt der Patient dabei einen Tag und eine Nacht im Krankenhaus, handelt es sich um eine stationäre Behandlung, weil damit die vollständige Eingliederung des Patienten in den Krankenhausbetrieb augenfällig ist (BSG, aaO Rdnrn. 16, 18; anderer Auffassung offenbar SG Hannover, wonach es über Übernachtungs- und Verpflegungsleistungen hinaus eines eigenständigen Konzeptes für eine selbstständige Behandlung des Versicherten, die an die vorangegangene, abgeschlossene Behandlung anknüpfe, bedürfe - Urteil vom 08.12.2010 - S 44 KR 474/08 - Seite 6; Hessisches LSG, Urteil vom 09.09.2011 - L 8 KR 65/10 - Seite 10).

    Ob die von der Klägerin durchgeführte Koronarangiographie überhaupt eine Leistung eines Dritten im Sinne des § 2 Abs. 2 S. 2 Nr. 2 KHEntG sein kann, lässt der Senat offen (verneinend OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 28.09.2004 - 7 A 20151/04.OVG Seite 15 [von den Beteiligten in dem durch Anerkenntnis erledigten Verfahren L 4 KN 24/01 KR vorgelegt] mit der Begründung, es handele sich bei der Linksherzkatheter-Untersuchung um einen invasiven Eingriff, der hinsichtlich der medizinischen und pflegerischen Vorkehrungen nicht mit sonstigen diagnostischen Verfahren im Labor- und Röntgenbereich verglichen werden könne; anderer Auffassung Hessisches LSG, a.a.O.; SG Hannover, Urteile vom 20.05.2010 - S 10 KR 175/09 - und vom 08.12.2010 - S 44 KR 474/08 [von der Beklagten vorgelegt]).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 25.02.2014 - L 4 KR 36/11
    Die Klägerin beantragt, 1. das Urteil des Sozialgerichts Hannover vom 8. Dezember 2010 - S 44 KR 474/08 - aufzuheben, 2. die Beklagte zu verurteilen, an die Klägerin 1.494,68 Euro sowie 2 Prozentpunkte Zinsen über dem jeweiligen Basiszinssatz hieraus seit dem 10.01.2008 zu zahlen.
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